Abmahnung DigiProtect – Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab

Abmahnung Filesharing
12.03.2010480 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin vor. Die Kanzlei vertritt die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main. Nach den Angaben aus der Abmahnung hat DigiProtect die ausschließlichen Rechte an dem Album Frauenarzt & Manny Marc ? Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht) für die Verbreitung im Netzwerk und Tauschbörsen. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Tonaufnahme auf dem Chart-Container "Der deutsche Hitmix ? Die Party No. 8" enthalten ist. Angeblich soll der Urheberrechtsverstoß über eKad im Januar 2010 begangen worden sein. Die in der Abmahnung wie folgt formulierte Aussage sollte aus unserer Sicht hinterfragt werden:

"Durch die Ihrem Internetanschluss zu diesem Zeitpunkt zugewiesene IP-Adresse ? konnten Sie als Anschlussinhaber und somit als Verletzer/Störer eindeutig identifiziert werden."

Nach unserer Einschätzung ist dies alles nicht so eindeutig, wie in der Abmahnung dargestellt wird.

Zunächst wird verlangt, dass kein weiterer Zugriff über die Tauschbörse auf die Tonaufnahme erfolgt. Weiterhin wird in der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 480,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Diesen Forderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung nachgegangen werden. Rechtliche Verpflichtungen sollten nur eingegangen werden, wenn auch die rechtlichen Risiken vor Unterschrift abschätzbar sind.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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