Abmahnung "Blonde Biester", Videorama, durch U+C; Fehler in der Abmahnung-> Unwirksamkeit der Abmahnung?

Abmahnung Filesharing
11.03.20102525 Mal gelesen
Regelmäßig informieren wir hier über aktuelle Abmahnungen und die Folgen einer Reaktion des Abgemahnten bzw. darüber, wie man sich sinnvoll verhält, wenn man eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassugserklärung erhalten hat.

Die Kanzlei U C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film "Blonde Biester? betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel "Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.

Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.

Dass aber ein widersprüchliches Vorgehen offenbar wird, ist ohne Zweifel.

Auch ist hier einmal mehr erkennbar, dass die Abmhernseite doch nicht immer zu 100% korrekt arbeitet, wie es immer wieder behauptet wird...

Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.

Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie hier:

www.die-abmahnung.de

www.abmahnung-blog.de

www.abmahnung-pornofilm.de

...