Vorsicht vor fingierten Filesharing Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
03.03.20101737 Mal gelesen
Grundsätzlich ist bei erhaltenen Abmahnung der schlechteste anwaltliche Rat an den zunächst überforderten Mandanten, diese zu ignorieren und in den Papierkorb wandern zu lassen. Abmahnungen sollten grundsätzlich auf ihre Berechtigung geprüft sowie dann weitere Schritte eingeleitet werden, um zumindest ein ansonsten drohendes kostspieliges Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz zu vermeiden. Uns ist aber nun eine Abmahnung bekannt geworden, die gerade eine andere Verhaltensweise erfordern sollte:

Wie uns bekannt geworden ist, versuchen offensichtlich Betrüger, bei dem Geschäft mit Filesharing Abmahnungen mit abzukassieren, ohne dabei weder entsprechend Rechteinhaber, bzw. noch überhaupt zur Aussprache von Abmahnungen berechtigt zu sein. So werden z.Zt. eMails von einer "Kanzlei Knil - KUW Rechtsanwälte" verschickt, in denen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass der Name der vorgenannten Kanzlei dort offensichtlich mißbraucht worden ist. So ist nicht nur der Inhalt des Schreibens rechtlich unhaltbar, sondern dem Empfänger wird auch noch vorgegaukelt, gegen Ihn laufe ein Klageverfahren.

Sie sollten sich bei Erhalt einer solchen "Abmahnung" hüten, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, geschweige denn Zahlungen zu leisten. Wir können ausnahmsweise empfehlen, diese "Abmahnungen" zu ignorieren. Noch eindringlicher können wir allerdings empfehlen, den Vorgang durch entsprechende Anzeige bei der Polizei einer weiteren Überprüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft zuzuführen, um den Strippenziehern derartiger krimineller Machenschaften das Handwerk zu legen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.