Wir beraten einen weiteren Mandanten bei der Abwehr einer Abmahnung der Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum "Wir Kinder vom Bahnhof Soul" von Jan Delay.
In der Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert, bei einer Ablehnung des Vergleichsangebotes anzugeben, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die Tonaufnahme im Internet vertrieben worden sein soll. Auch fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte:
"Sofern Sie die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen haben, benennen Sie die hierfür verantwortliche Person."
Davon sollte auf jeden Fall abgesehen werden.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.
Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines "Geständnisses? oder "Anerkenntnisses? äußern.
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.
Am Ende gilt:
Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.