Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Es geht um das Album "Aggro Berlin" von Sido. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgesprochen. Der Verstoß soll angeblich aus November 2009 stammen.
Es wird wieder ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Auch in dieser Sache können wir nicht anraten, ohne rechtliche Prüfung die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch hinsichtlich der Zahlungen bestehen erhebliche Zweifel, ob diese in dem geforderten Umfang tatsächlich berechtigt sind.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.
Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines "Geständnisses? oder "Anerkenntnisses? äußern.
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.
Am Ende gilt:
Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.