Uns liegt eine weitere Abmahnung der Hitmix Music Agentur, vertreten durch den Inhaber Erich Öxler, vor. Es geht um das Musikstück "So ein schöner Tag (Fliegerlied)" des Künstlers Tim Toupet. Dieses Musikstück ist auf dem Album "German Top 100 Single Charts" zu finden.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Oktober 2009 stammen.
In der Abmahnung der Kanzlei Baek Law wird behauptet, es seien außergerichtliche Ermittlungs- und Verfahrenskosten in Höhe von € 110,00 entstanden. Diese Zahl ist ohne weitere Belege durchaus anzuzweifeln.
Der Kanzleiname "Baek Law" ist durchaus irreführend. Nach diesseitigem Kenntnisstand ist in der Kanzlei nur Rechtsanwalt Peter Kimm tätig. Hier wird versucht, eine gewisse Kanzleigröße zu suggerieren. Dies auch mit dem Verweis auf verschiedene Standorte.
In der Abmahnung wird dann weiterhin darauf hingewiesen, dass eigentlich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 899,40 inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen seien. Allerdings heißt es dann weiter:
"Aufgrund der Tatsache, dass ein derartiges Verfahren sehr lang und auch kostenintensiv ist, bieten wir Ihnen eine schnelle, einvernehmliche, außergerichtliche Beendigung der Angelegenheit an."
Es wird dann ein Pauschalbetrag in Höhe von € 500,00 gefordert.
Hier stellt sich die Frage, wessen Interessen überwiegen. Nach unserer Einschätzung überwiegt hier eindeutig das Interesse des Rechteinhabers, möglichst schnell einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Ein Interesse an überprüfbarer Argumentation ist in der Abmahnung nicht zu erkennen.