Abmahnungen der Anwaltskanzlei Schutt Waetke wegen des Computerspiels „S.T.A.L.K.E.R. - Call of Pripyat“.

Abmahnung Filesharing
10.02.20101627 Mal gelesen

 Zurzeit mahnt die Anwaltskanzlei Schutt Waetke wegen Computerspiels "S.T.A.L.K.E.R. Call of Pripyat" ab.

 

Die Abmahnung des dritten Teils der Stalker Trilogie erfolgt im Namen der bitComposer Games GmbH,  einem unabhängigen Publishing Unternehmen für PC-Spiele mit Sitz in Eschborn.

 

Von den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie die Zahlung von Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Den Abgemahnten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von 600,00 EUR angeboten.

Behauptet wird, dass der Abgemahnte die urheberrechtlich geschützten Werke über Internettauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerke zum Download bereit gestellt hat.

Auf keinen Fall sollte  eine Reaktion unterbleiben, da andernfalls eine einstweilige Verfügung bzw. eine Klage auf Unterlassung droht. Angesichts der hohen Streitwerte eine teure Folge. Dies gilt auch für den Fall, dass der Betroffene glaubt, ausschließen zu können, dass die Urheberrechtsverletzung von seinem Anschluss aus erfolgt ist.

Denn bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und deren Annahme reduziert sich der Streitwert auf den Schadens- bzw. Aufwendungsersatz. Die mit einem solchen Verfahren verbundenen Kosten liegen somit wesentlich niedriger. Wenn sich der Betroffene zur Wehr setzen will, dann bietet dies die "günstigere" Möglichkeit ein Forum zu finden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abgemahnte nur als "Störer" haftet.

Ob die Gegenseite in diesem Fall Ansprüche auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz hat, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob der Anschlussinhaber seinen Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. Die Rechtsprechung ist zu den Anforderungen hieran nicht einheitlich.  

Die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sind daher immer von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängig. Oft ist es möglich, mit den Kanzleien, die Rechteeinhaber vertreten, Vergleiche abzuschließen, die unter den geforderten Beträgen liegen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit zur Beratung und der Entwicklung einer auf Ihren Fall abgestimmten Strategie zur Verfügung.