Abmahnung “Humanoid” der Gruppe Tokio Hotel - Rasch Rechtsanwälte - Forderung 1200 EUR

Abmahnung Filesharing
06.02.2010 2397 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Das Musikwerk "Humanoid? der Gruppe "Tokio Hotel? soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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