Gefordert wird ein "pauschaler Vergleichsbetrag" in Höhe von 450 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Es ist davon abzuraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in der dortigen Form zu unterzeichnen. Zum einen ist die Vertragsstrafenregelung so ausgestaltet, dass deren Höhe allein von der Gegenseite bestimmt werden kann und zum anderen enthält die Erklärung auch eine Zahlungsverpflichtung des Abgemahnten. Zur Abgabe einer Erklärung in dieser Form ist der Schuldner aus unserer Sicht nicht verpflichtet.
Besondere Vorsicht ist darüber hinaus auch deshalb angezeigt, da das abgemahnte Musikstück Teil des Samplers "Bravo Hits 67" ist. Auf diesem Sampler befinden sich unter anderem auch die weiteren Musikstücke "Eine Chance / Zu Gangsta" von Bushido, "J'Adore Hardcore" von Scooter sowie "Schöne neue Welt" von Culcha Candela.
Gerade die vorgenannten Titel werden derzeit in beträchtlichem Umfang abgemahnt, sodass sogar die Gefahr besteht, wegen eines möglichen einzelnen Vergehens mehrere kostenpflichtige Abmahnungen zu erhalten. Dem kann ggf. durch Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen entgegengewirkt werden.