Abmahnung Purzel Video durch U+C Rechtsanwälte und andere Kanzleien

Abmahnung Filesharing
29.01.20101190 Mal gelesen

Die Firma PurzelVideo GmbH mahnt durch die Kanzlei U C Rechtsanwälte Pornofilme ab.

Folgende Rechtsinhaber werden von der Kanzlei U C Rechtsanwälte noch vertreten:

Purzel Video GmbH
DigiProtect GmbH
GGG ? John Thompson Production
Magmafilm GmbH
Tabu & Love Film GmbH
Venus Neue Medien GmbH
Videorama GmbH
Label: 21 Sextury Video
MP MediaProducts GmbH (Schweiz)
DBM Videovertrieb GmbH
Goldlight ? Video Aktuell Betriebs GmbH
Puaka ? Video Production GmbH
MMV ? Multi Media Verlag GmbH
F&FD Friedrich & Friedrich Distribution GmbH & Co. KG
MJP Medien- Produktions- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Herzog Video e. K.
PurePlay Media
Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH
Wicked Pictures
Video-Aktuell Betriebs GmbH
Updown Entertainment
Inflex Media GmbH
OVA Films GmbH

Linguatec Sprachtechnologien GmbH (München)
Koch Media
Ubisoft
Novitas Publishing GmbH
RTL Enterprises GmbH
Kalypso Media GmbH

Die Firma Copy Right Solutions GmbH ermittelt die angeblichen Urheberrechtsverstöße. 

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Purzel-Video GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk. Es geht um den Film "Best of Lesbo Teeny?s 6". Der Film soll über eMule unrechtmäßig veröffentlicht worden sein.

Gefordert werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltsgebühren. Mit einer "einmaligen Pauschale" von 1.298,00 € könnte die Angelegenheit, so die Ausführungen in der Abmahnung, abschließend erledigt werden.

Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Hier sollte vorab eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob die Ansprüche in der geltend gemachten Höhe zu Recht bestehen.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines "Geständnisses? oder "Anerkenntnisses? äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

 
 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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