Abmahnung – Die Suche geht weiter – Rosenstolz – Universal Music GmbH – Forderung 1.200,00 €

Abmahnung Filesharing
22.01.2010914 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum "Die Suche geht weiter" der Gruppe Rosenstolz.

Der angebliche Verstoß soll aus November 2009 stammen. Die IP-Adresse hat die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH ermittelt. Es wurde ein Beschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beim Landgericht Köln erwirkt. Dem Betroffenen wird vorgerechnet, dass allein für die Anwaltskosten und die Kosten für die Ermittlung mehr als 1.900,00 € anfallen. Ein mögliches Lizenzentgelt wird nicht mehr vorgerechnet.

Dann fordert Universal Music einen "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.200,00 €.

Die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bezieht sich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH. Hier sollte vorab geprüft werden, ob eine solche weitgehende Unterlassungserklärung wirklich notwendig ist.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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