Marit Larsens “If A Song Could Get Me You” scheinbar Gegenstand aktueller Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
20.01.2010885 Mal gelesen
Der Verfasser informiert an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Im konkreten Fall ist im Rahmen einer Beratung darüber gesprochen worden, dass Gegenstand einer solchen Abmahnung das Werk "If a song could get me you" der Künstlerin Marit Larsen sein soll.

Uns ist bekannt geworden, dass Gegenstand neuerlicher Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH, die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte ausgebracht werden, offenbar das Lied "If A Song Could Get Me You" der Interpretin Marit Larsen ist.

Das Lied ist unter anderem auf dem Album der Norwegerin gelistet, welches im August des letzten Jahres erschienen ist. Ob man bei der heute fünfmonatigen "Laufzeit" von einem derat aktuellen Stück sprechen kann, welches sich in der "heißen Verkaufsphase" befindet, muss sicherlich im Zweifel diskutiert werden, wenn es darum geht, wie schwerwiegend der behauptete Verstoß einzuschätzen wäre.

Gefordert wird von dem Adressaten der Abmahnung jedenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und weiterhin eine Zahlung in Höhe von 856,- Euro. Dieser Betrag ist schon fast als "üblich" anzusehen, wenn es um Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH geht, die durch die Kanzlei Walorf ausgesprochen werden.

Bitte unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen.

Wir beraten sie gerne:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

weitere Informationen zum Thema Abmahnung erhalten SIe auch unter:

www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de