Abmahnung David Vogt „Schöne neue Welt“ durch Rechtsanwälte Nümann + Lang

Abmahnung Filesharing
16.01.20101122 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Beratung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist.

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung von Herrn David Vogt vor. Es geht um das Musikstück "Schöne neue Welt". Dieses Mal wird das Musikstück aus dem Tonträger "Bravo Hits Vol. 67" abgemahnt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe versandt.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von € 450,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Es dringend davon abzuraten, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung so zu unterzeichnen. Auch sollte nicht ohne ausführliche rechtliche Prüfung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 geleistet werden.

Aus unserer Sicht empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um die eigenen Rechte möglichst optimal wahren zu können.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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