Abmahnung KSM GmbH für den Film „Kill Theory“

Abmahnung Filesharing
12.01.20101127 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind: Keine vorschnelle Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung!

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Filmproduktions- und Vertriebsgesellschaft KSM GmbH durch die Rechtsanwälte Baumgarten & Brandt vor. Es geht um den Film "Kill Theory".

Eher nebulös wird darauf hingewiesen, dass ein "unabhängiger Sicherheitsdienstleister" mit der Beobachtung von Tauschbörsen beauftragt worden ist. Dieser nicht näher bezeichnete "Sicherheitsdienstleister" soll dann die IP-Adresse des Internetnutzers ermittelt haben.

Angeblich sollen durch die Abmahnung "erstattungspflichtige Rechtsanwaltskosten" in Höhe von € 1.359,80 netto auf Basis eines Streitwertes von mindestens (!) 50.000,00 € entstanden sein.

Bezüglich des Schadensersatzanspruchs wird darauf verwiesen, dass im Zeitraum vom 24.09.2009 bis zum 02.12.2009 insgesamt 18 Mal ein Upload des Films erfasst und dokumentiert sei. Hier wird wieder auf den "Sicherheitsdienstleister", der nicht näher bezeichnet wird, verwiesen.

Es wird dann ein pauschaler Gesamtbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert. Als weitergehendes Drohszenario wird darauf verwiesen, dass bei einem gerichtlichen Verfahren mindestens 7.500,00 € an Prozess- und Anwaltskosten alleine für eine Instanz entstehen können.

Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Auch sollte man sich nicht von dem beigefügten Beschluss des Landgerichts Köln in dem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beeindrucken lassen.

Bevor eine Zahlung geleistet wird, sollten noch einige wichtige Punkte erörtert und geklärt werden. Gern können wir Sie in rechtlicher Hinsicht unterstützen.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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