Kurze Fristen in Abmahnungen, Abmahnung der Universal Music GmbH bzgl. des Doppel- CD- Albums "MTV Unplugged in New York" der Sportfreunde Stiller

Abmahnung Filesharing
11.01.20101274 Mal gelesen

Kurz gesetzte Fristen haben den "Charme", dass sie die Adressaten gelegentlich ein wenig unter Druck setzen und zu Reaktionen führen, die sie bei ausreichend Zeit für eine Information oder Beratung evtl. anders hätten folgen lassen.

Das Doppel- CD- Album mit dem Titel "MTV Unplugged in New York", der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller, ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgebracht wurde.

Der Verstoß gegen die desbezüglichen Rechte der Universal Music GmbH soll sich am 23.10.2009 unter Verwendung eines Filesharingprogramms ereignet haben.

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,- Euro.

Auffällig ist, dass für die Übersendung der Unterlassungserklärung an die Abmahner eine Frist von nur einer Woche ab dem Tag der Erstellung des Abmahnschreibens eingeräumt wird. Es ist fraglich, ob eine solche Frist als angemessen angesehen werden kann, gerade wenn man unter anderem auch von verlängerten Postlaufzeiten aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen ausgeht.

Es kann nicht dazu geraten werden, ohne eingehende Information oder Beratung die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die geforderte Summe zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

 

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auch auf den Seiten www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.