Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbewegen für Bushido

Abmahnung Filesharing
07.12.2009 1149 Mal gelesen

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbewege aus Linden mahnt zur Zeit im Auftrag von Bushido ab.

    

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (peer to peer). Gegenstand der Abmahnungen sind diverse Titel des Rappers, dem zuletzt selbst Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen worden waren.

    

 Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschale  Schadenersatzes

     

Behauptet wird, dass die Werke über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde.

  

Die verlangte Unterlassungserklärung  sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Die vorgegebenen Erklärungen gehen fast immer über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Eine Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren. 

    

Weiterhin sind die von den Kollegen verlangten Schadenersatzforderungen oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Insbesondere stellt sich stets die Frage, warum der Anschlussinhaber, der Störer ist und damit nicht automatisch  schuldhaft die Rechte Dritter verletzt, Schadenersatz zu leisten haben soll. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen. Daraus folgt auch, dass eine Pauschale, wie sie hier verlangt wird, meist unberechtigt ist. 

    

Soweit Ihnen ähnliches widerfahren ist, stehen ich Ihnen gerne für die Beratung und Vertretung zur Verfügung.