Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Abmahnung Filesharing
26.11.2009 911 Mal gelesen

Auch wenn es die Abmahner selbst ungern lesen bzw. hören, so ist doch zu bemerken, dass nicht jede Abmahnung per se berechtigt ist. Hierauf muss auch ausdrücklich hingewiesen werden, weil  - natürlich - den Abmahnungen selbst und auch den Reaktionen auf unsere Antwortschreiben oftmals etwas anderes zu entnehmen ist.

Hierzu ein Beispiel, wie es schon mal in der Beratungspraxis auftritt:

Die Abmahnerseite ist wohl - trotz des Umstandes, dass hier augenscheinlich fehlerhafte Schreibweisen und fehlerhafte Zuordnungen von Personen zu Internetanschlüssen stattgefunden haben - davon ausgegangen, dass auch eine Person zweimal innerhalb von ein paar Tagen einen Urheberrechtsverstoß begangen haben soll.

Dass man allerdings eine weitere Abmahnung vor Ablauf der gesetzten Frist verschickt, hierfür auch noch Kosten einfordert, obgleich die abgemahnte Person noch nicht einmal die Möglickeit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, sieht jedenfalls und vorsichtig formuliert "etwas merkwürdig" aus.

Dass die abmahnende Kanzlei hier scheinbar einen (erheblichen) Fehler aus Versehen begangen hat, wird einfach mal unterstellt. Alles andere wäre noch weniger schön.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fehler "wieder gut gemacht" werden kann und wird.

Es gibt immer mal wieder "Fehler" oder zumindest "Ecken und Kanten" bei denen man auch einmal genauer hinschauen solte.

BItte lassen Sie sich jedenfalls beraten, bevor Sie auf eine Abmahnung reagieren. Es gibt leider viele "Stolperfallen", mit denen man die Situation als Abgemahnter noch riskanter macht, als sie ohnehin schon ist.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unterwww.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.

 
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