Abmahnung DigiProtect: Unzulässige Gebührenabrede mit Kornmeier und Partner, Denecke von Haxthausen und anderen Kanzleien?

Abmahnung Filesharing
27.11.20092845 Mal gelesen

Im Internet tauchte ein Schreiben des Anwalts Kornmeier an eine englische Kanzlei auf, dass vermeintliche Abreden zwischen DigiProetct und Anwälten offen legt. Die Kanzlei Kornmeier verschickt im Auftrage von DigiProtect in hoher Zahl Abmahnungen. Nach diesem Schreiben, dessen Echtheit wird nicht prüfen können, wird DigiProtect  von den Kosten für gerichtliche Verfahren freigestellt.

Erfolgshonorare sind nur in engen Grenzen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zulässig. Diese Voraussetzungen liegen aber bei massenhaft versandten Abmahnungen nach unserer rechtlichen Einschätzung nicht vor.

In einer Pressemittelung nimmt DigiProtect zu den Ausführungen Stellung. Erstaunlich: Es wird die Echtheit des Schreibens von Rechtsanwalt Kornmeier in der Pressemitteilung nicht ausdrücklich bestritten. Auch ansonsten bestätigt die Pressemitteilung die rechtlichen Bedenken mehr als sie sie zerstreut. Schön ist die Verwendung des Begriffs "Delinquenten" in der Pressemitteilung. Hier zeigt sich die Vorstellungswelt von DigiProtect.

Das heißt:

Bei Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier sollte auf jeden Fall mit anwaltlicher Beratung reagiert werden. Aufgrund der aktuellen Veröffentlichungen haben sich die Chancen verbessert, den Abmahnungen entgegenzutreten.

Es ist anzunehmen, dass die Verabredungen zwischen den Anwaltskanzleien und DigiProtect alle gleich sind. Dann sind auch die Abmahnungen der anderen Kanzleien, die für DigiProtect abmahnen, noch kritischer als bisher zu betrachten.

Es bleibt bei unserem Ziel bei der Abwehr von Abmahnungen: Sie zahlen nichts an Abmahner!

    

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unterwww.abmahnung-blog.de und .   www.die-abmahnung.de

 

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