Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vor. Es geht um das Musikstück "Eisblume - Eisblumen".
Wir haben in Anbetracht der aktuellen Presseveröffentlichungen die Kanzlei Kornmeier & Partner aufgefordert, ausdrücklich zu bestätigen, dass kein Erfolgshonorar vereinbart ist und auch kein Erfolgshonorar gezahlt wird. Dies sollte in allen rechtlichen Auseinandersetzungen ausdrücklich von dieser Kanzlei eingefordert werden.
Die von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Diese ist nach unserer Einschätzung zu weitgehend. Es ist zu bedenken, dass solche Unterlassungserklärungen 30 Jahre lang Gültigkeit haben.
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unterwww.abmahnung-blog.de und . www.die-abmahnung.de
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Feil Rechtsanwälte