Zur Zeit mahnt die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen des Albums La Roux von La Roux an.
Die Abmahnung erfolgt im Namen der Universal Music GmbH. Diese trägt vor, ausschließliche Inhaberin der Verwertungsrechte des Tonträgerherstellers sowie der ausübenden Künstler zu sein.
Von den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie die Zahlung von Schadenersatz sowie Rechtsanwaltskosten. Den Abgemahnten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von 1.200,00 EUR angeboten.
Behauptet wird, dass der Abgemahnte die urheberrechtlich geschützten Werke über Internettauschbörsen (File-Sharing oder p2p-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Bittorrent u.a. verbreitet und anbieten. Die uns vorliegenden Fälle betreffen BitTorrents
Sowohl die geltend gemachten Schadenersatzansprüche als auch der Umfang der verlangten Unterlassungserklärung gehen nach unserer Ansicht über das hinaus, was im Falle der Haftung des Betroffenen als Inhaber eines Internetanschlusses bei Verletzungshandlungen verlangt werden kann. Die zugrunde gelegten Rechtsanwaltsgebühren sind u.E. überhöht, der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf das gesamte Repertoire vom Universal. Die Folgen für den Abgemahnte im Falle der Abgabe der geforderten Erklärung sind unkalkulierbar.
Daher können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne diese zuvor abzuändern.
Sollten Sie eine Abmahnung von Rasch oder anderen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine kompetente Beratung und der Entwicklung einer auf Ihren Fall abgestimmten Strategie zur Verfügung.