Abmahnungen Universal Music GmbH durch Rasch Rechsanwälte - u.a. Titel von Rosenstolz

Abmahnung Filesharing
06.11.20091084 Mal gelesen

Unser Abmahnungsnotdienst am Wochenende: http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/abmahnung-kostenlose-ersteinschaetzung 

 

In einer Beratungsangelegenheit versuchen die Rasch Rechtsanwälte mit "Drohungen", ihre den Abmahnungen stets beigefügten weiten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen durchzusetzen.

Wörtlich heißt es in einem Schreiben:

"Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass mit Ihrer auf den Gegenstand der Erstbegehung beschränkten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nur die Wiederholungsgefahr bezüglich dieser Musiktitel ausgeräumt ist. Für kerngleiche Rechtsverletzungen bleibt die Wiederholungs- und Begehungsgefahr nach wie vor bestehen, so dass im Falle einer weiteren Verletzungshandlung der volle Unterlassungsanspruch mit allen Kostenfolgen geltend gemacht werden kann, muss und wird. Dies wäre bei Abgabe der durch uns entworfenen Unterlassungserklärung nicht der Fall."

Soll damit gesagt werden, dass die nächsten Abmahnungen ins Haus stehen?

Weiterlesen: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/drohungen-rasch-rechtsanwaelte

 

Unsere Beiträge zu Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte bei anwalt24.de:

http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/thomas-feil-8412308/blog/15/6396/abmahnung-rasch-rechtsanwaelte-fuer-universal-music-gmbh

http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/thomas-feil-8412308/blog/15/6283/abmahnung-die-suche-geht-weiter-rosenstolz-durch-rasch-rechtsanwaelte

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.
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