Keine Panik bei Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
26.10.2009735 Mal gelesen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen.

Bitte denken Sie daran, dass ein überlegtes Handeln Ihnen sehr viel Ärger und Kosten ersparen kann.

Andererseits sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben, dass man die in einer Abmahnung gesetzte Frist nicht tatenlos verstreichen lassen sollte. Dadurch würde man den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskieren, die hohe Kosten mit sich bringen kann.

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, soltlen Sie sich zur Vorbereitung einer guten verteidigung im extremen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über folgende Punkte Gedanken und möglichst Aufzeichnungen machen:

-Waren Sie im Zeitpunkt des Verstoßes zuhause?

- War Ihr PC eingeschaltet?

- Wer hat Zugang zu Ihrem PC und/ oder zu Ihrem Internetanschluss?

- Betreiben Sie ein W- LAN? Wenn ja, war dieses mit der aktuellen Verschlüsselungstechnik gegen Nutzung durch Dritte gesichert?

Bitte machen Sie sich hierzu möglichst detaillierte Notizen, geben allerdings keine derartigen Informationen an die Abmahner, die ihre Ansprüche damit evtl. sogar noch weiter begründen könnten.

Lassen Sie sich stattdessen beraten.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de.

 
Feil Rechtsanwälte
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