Die Rasch Rechtsanwälte, die im Moment insbesondere die Firma Universal Music GmbH vertritt, wenden sich nunmehr offensichtlich dem Landgericht Bielefeld zu, um Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG zu erwirken. Diesmal betraf es im Rahmen eines Beratungsmandates die Firma Telefonica Deutschland GmbH.
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