Oben genannte Protagonisten versuchen nach eigenen Angaben mittels entsprechender Abmahnungen weiterhin, den Markt der Produktfälschungen und Markenpiraterie einzudämmen.
Die Ausführungen in den Abmahnschreiben indes haben sich dabei in den letzten Jahren unmerklich verändert. Unverändert blieb jedenfalls die geforderte Summe in Höhe von 1.379 € im Falle eines unterstellten Urheberrechtsverstoßes. Die Tatsache, dass immer noch Streitwerte von 50.000 € und mehr vorgegeben werden zeigt, dass es immer noch zu viele bereitwillige Zahler gibt, die sich von den Abmahnschreiben der Winterstein Rechtsanwälte einschüchtern lassen.
Soweit muss es nicht kommen. Aus zahlreichen Gerichtsverfahren, Zeugenaussagen und nicht zuletzt aufgrund der in Einzelfällen zum Teil unsubstantiierten Abmahnungen ergeben sich mittlerweile vielfältige Abwehrmöglichkeiten, die es zu prüfen gilt.
RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)