Filesharing Abmahnung WALDORF FROMMER - Film: Die Jones - Spione von nebenan

Filesharing Abmahnung WALDORF FROMMER - Film: Die Jones - Spione von nebenan
15.02.2017183 Mal gelesen
In der Filesharing Abmahnung vom 08.02.2017 geht es um den Film: DIE JONES - SPIONE VON NEBENAN des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Gefordert wird Lizenzschadensersatz von 915 € zur außergerichtlichen Erledigung des Falls.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt die vorstehend beschriebene Urheberrechtsverletzung mit Schreiben vom 08.02.2017 für die Firma  Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aus Frankfurt am Main ab. Inhalt der  Abmahnung ist der angeblich Ende Januar 2017 öffentlich über eine Tauschbörse angebotene Film: Die Jones - Spione von nebenan.

Forderung

Gefordert wird von WALDORF FROMMER neben dem künftigen Unterlassen des offentlichen Anbietens des Films über eine Internettauschbörse, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 915 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 700 € Lizenzschadensersatz
  • 215 € Rechtsanwaltskosten

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann dürfen Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen. Auch wenn Ihnen nicht bewusst ist, eine Internettauschbörse genutzt zu haben, so kann der Vorwurf z.B. auch durch die Nutzung eines angeblichen Streaming Dienststes wie z.B. PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona, Isoplex und Aurus etc. entstanden sein, da sich auch diese Anbieter Daten über Tauschbörsen beschaffen.

Lassen Sie Ihren Fall lieber kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig die von WALDORF FROMMER vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei WALDORF FROMMER erhalten Sie HIER.