Abmahnung Ed Hardy: K&K Logistics verliert Klage wegen unterstellter Markenrechtsverletzung vor dem LG Düsseldorf Az 2a O 150/08 Urteil vom 08.07.2009

Abmahnung Filesharing
12.11.20092152 Mal gelesen

In den Verfahren um die Abmahnungen und den daraus resultierenden Gerichtsverfahren wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen, in denen der deutsche ED-Hardy Distributeur K&K Logistics von der Kanzlei Dr.Winterstein aus Frankfurt vertreten wird, zeichnet sich eine Konkretisierung der juristischen Einschätzung der Fälle zu Lasten von K&K Logistics ab!

Eine Klage von K&K Logistics wurde jüngst vor dem Gemeinschaftsmarkengericht in Düsseldorf abgewiesen, da es der Klägerin bzw. der Kanzlei Dr. Winterstein aus Frankfurt nicht gelang, den unterstellten Fälschungsvorwurf zu untermauern.

Ähnlich entschied auch das Landgericht Bielefeld, das ebenfalls eine entsprechende Klage abwies.

Aktuell ist u.a. ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, indem das beklagte Unternehmen von Rechtsanwalt Gulden, LL.M. aus Mainz vertreten wird. Die Ausgangslage ist dort vergleichbar mit den oben genannten Verfahren. Eine Entscheidung steht hier noch aus.

Datum: 02.02.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht, Abmahnung Markenrecht
mehr über: Ed Hardy, K&K Logistics, Clemens Kappler

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