Vorliegend hatte der Ehemann als Inhaber des Internetanschlusses eine Abmahnung wegen Filesharing im Auftrag von Constantin Film erhalten. In der Abmahnung wurde ihm vorgeworfen, dass er einen urheberrechtlich geschützten Film über eine Tauschbörse illegal verbreitet haben soll.
Doch der Abgemahnte wollte nicht zahlen. Er berief sich darauf, dass seine Ehefrau ebenfalls seinen Anschluss mit ihrem Rechner mitbenutzt. Sie war zum vorgeworfenen Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung ebenfalls im Internet unterwegs gewesen. Dies habe er zwar nicht gesehen. Seine Ehefrau habe ihm das jedoch auf Nachfrage mitgeteilt.
Auch Ehefrau konnte Filesharing begangen haben
Das Amtsgericht Köln wies daraufhin die Klage gegen den Abgemahnten mit Urteil vom 22.08.2016 (Az. 148 C 536/15) ab. Eine Heranziehung zur Haftung als Täter scheidet aus. Denn der Anschlussinhaber hatte die gegen ihn bestehende Vermutung der Täterschaft durch seine Verteidigung erfolgreich erschüttert. Durch seine Ausführungen hatte er der sekundären Darlegungslast hinreichend genügt. Denn zum maßgeblichen Zeitpunkt kam auch seine Ehefrau die ihm vorgeworfene Tat durch Filesharing begangen haben.
Angehörige brauchen nicht bespitzelt werden
In diesem Zusammenhang verwies das Gericht darauf, dass an die sekundäre Darlegungslast keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Anschlussinhaber brauchen insbesondere ihre Angehörigen bei der Nutzung ihres Anschlusses keiner ständigen Kontrolle zu unterwerfen.
Fazit:
Wer eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, sollte daher nicht vorschnell beigeben. Er sollte sich vielmehr mit einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Gerade bei Familienanschlüssen stehen seine Chancen nicht schlecht. Denn hier reicht nach der Auffassung der allermeisten Gerichte aus, dass sich die Abgemahnten auf die Zugriffsmöglichkeit durch nahe Angehörige zum Zeitpunkt der Tat berufen können. Demgegenüber brauchen sie ihren Angehörigen nicht ausdrücklich des Filesharing zu bezichtigen.
Ähnliche Artikel:
- Filesharing Erfolg gegen rka Rechtsanwälte vor dem AG Leipzig
- Filesharing in Wohngemeinschaft - Unsere neuesten Siege
- Abmahnbeantworter des CCC - Hilfe gegen Filesharing Abmahnwahn?
- Rentner ohne PC haftet nicht wegen Filesharing
- Filesharing von Dateifragment - LG Frankenthal verneint Urheberrechtsverletzung
- Filesharing Sieg - Keine Haftung wegen Familienanschluss mit Bruder
- Filesharing Sieg gegen Waldorf Frommer vor dem AG Bochum
- Gemeinsamer Anschluss - Filesharing Niederlage vor dem AG Rostock
- Filesharing Niederlage - Keine Haftung für verstorbenen Vater
- Filesharing - Anforderungen an ordnungsgemäße Belehrung bei Kindern
- Filesharing über Familienanschluss - Sieg vor dem AG Rostock
- Filesharing in Wohngemeinschaft - Sieg vor dem LG Flensburg
- Filesharing - Vater braucht Söhne nicht auszuspionieren
- Filesharing Sieg - Keine Haftung für Untermieter