Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen Filesharing des Filmes „Der perverse Voyeur – Wichser“ i.A. der G&G Media GmbH

Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen Filesharing des Filmes „Der perverse Voyeur – Wichser“ i.A. der G&G Media GmbH
26.04.2016224 Mal gelesen
Die Kanzlei Sarwari mahnt die Verbreitung des Erotikfilmes „Der perverse Voyeur – Wichser“ über die Filesharing Börse µTorrent ab.

Der Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg liegt eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari (Rechtsanwalt Yussof Sarwari) vor, welche einem Nutzer der Plattform µTorrent einen Verstoß gegen §§16a und 19 UrhG vorwirft. §16a UrhG regelt die Vervielfältigung eines Werkes, während §19a das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung regelt. Beide Rechte stehen dem Urheber des Werkes zu und dürfen nur mit dessen Erlaubnis wahrgenommen werden. Durch den gleichzeitigen Download und Upload des Filmes in einer Filesharing Börse werden die Rechte des Urhebers verletzt.  Die Kanzlei Sarwari veranschlagt im Fall des Filmes "Der perverse Voyeur - Wichser"  als Schadens- und Aufwendungsersatz 650,-€ als pauschalisierten Vergleichsbetrag.

Was ist eine Abmahnung?                              

Abmahnungen sind teilweise gesetzlich vorgesehen und somit vollkommen legal. Im Falle einer Abmahnung wegen Filesharing ist für Sie entscheidend, ob Sie oder ein Nutzer Ihres Internetanschlusses die vorgeworfene Handlung tatsächlich begangen haben. Da Abmahnungen ein Mittel zur Ahndung von Rechtsverstößen sind müssen Sie auf jeden Fall auf die Abmahnung reagieren

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist kein Urteil. Der Inhalt einer Abmahnung ist verhandelbar und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist daher, dass Sie nicht voreilig handeln, sondern innerhalb der gesetzten Frist auf das Schreiben antworten.

Unterlassungserklärung unterschreiben oder modifizieren?

Abgemahnte reagieren häufig panisch auf Abmahnungen und versuchen diese möglichst schnell durch die Zahlung der geforderten Summe und das Unterschreiben der Unterlassungserklärung beizulegen. Gerade der Download eines Erotikfilmes ist vielen Abgemahnten peinlich und soll möglichst geheim bleiben.

Sie sollten jedoch auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Unterlassungserklärungen gelten unbeschränkt und enthalten häufig horrende Vertragsstrafen. Wir raten Ihnen daher auf die Abmahnung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung zu reagieren.

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Wir empfehlen Ihnen dringend die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen. Dieser kann anhand ihrer Abmahnung einer modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die Ihrem Einzelfall gerecht wird. Des Weiteren wird ein Rechtsanwalt Ihren Fall mit der nötigen Diskretion behandeln und Sie umfassend zu Ihrem Fall beraten.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und haben daher Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

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Mail: mail@shrecht.de

 

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Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info