Abmahnung Breaking Bad von Sony Pictures Television

Abmahnung Breaking Bad von Sony Pictures Television
20.04.2016137 Mal gelesen
Notieren Sie sich die kurze Frist. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts. Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Abmahnung Breaking Bad

Abmahnung Breaking Bad von Sony Pictures Television - Was ist das?


Haben Sie eine Abmahnung Breaking Bad, erfolgreiche US-Serie von Sony Pictures Television, erhalten?

Es ist uns bisher kein Fall bekannt, in dem die US-Serie Breaking Bad durch eine der gängingen Abmahnkanzleien in Deutschland abgemahnt worden ist. Was noch nicht ist kann aber noch werden!

Breaking Bad ist eine ausgesprochen erfolgreiche US amerikanische Fernsehserie von Vinc Gilligan. Sie besteht aus 62 Episoden in 5 Staffeln.

Was erwartet einen bei einer Abmahnung Breaking Bad?

In einer solchen Urheberrechtlichen Abmahnung geht es im Wesentlichen darum, dass angeblich ein Anschlussinhaber illegal in einer sogenannten Tauschbörse wie Bittorrent oder PopcornTime einzelne Folgen oder die ganze Staffel der US-Serie Breaking Bad illegal downgeloaded haben soll. Dies wird mit einer Abmahnung bestraft. Eine solche Abmahnung enthält in der Regel die Aufforderung zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten.

Der Schadendsersatz und Anwaltskosten werden in der Regel mit einem Vergleichsbetrag von mehreren Hundert Euro pro TV-Folge angesetzt.

Was sollte man bei einer Abmahnung Breaking Bad tun?

Sollten Sie tatsächlich eine solchen Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf, sondern wenden sie sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.

Hier gilt äußerste Vorsicht und kluges Handeln!

Was sollten Sie bei einer Abmahnung Breaking Bad nicht tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und nicht reagieren.

Solche urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings sind ernst zunehmen!

Notieren Sie daher die in der Regel kurz gewährte Frist, unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem solchen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Wir haben seit acht Jahren große Erfahrungen insbesondere mit Filesharing-Abmahnungen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob man ihnen helfen kann.

Was können wir bei einer Abmahnung Breaking Bad für Sie tun?

Wir werden im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit ihnen abwägen, ob

Sie überhaupt einer Unterlassungserklärung abgeben. Sollten wir dazu tendieren dass es besser ist, dass Sie eine abgeben, dann werden wir diese für sie modifizieren und entschärfen.

Desweiteren werden wir mit der Abmahnkanzlei über die vollständige Beseitigung des oben genannten Vergleichbetrages beziehungsweise eine deutliche Reduzierung verhandeln.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir wollen Ihnen helfen!

Georg Schäfer

Rechtsanwalt