Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt wegen urheberrechtlicher Verstöße ab. Wir können Ihnen bei einer Verteidigung helfen!

Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt wegen urheberrechtlicher Verstöße ab. Wir können Ihnen bei einer Verteidigung helfen!
01.04.2016248 Mal gelesen
Die Kanzlei Sarwari mahnt unter anderem im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH wegen des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Filmtitel ab. Die pauschale Schadensersatzforderung beläuft sich meist auf 650,00 EUR.

Wie in einigen Online-Artikeln berichtet wird, mahnt Rechtsanwalt Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen ab. Bei den zum Download bereitgestellten Filmtiteln handelt es sich häufig um Werke aus dem Erotik-Bereich.

Zur Feststellung eines Verstoßes beauftragt die G&G Media Foto-Film GmbH ein Unternehmen mit der Rückverfolgung von urheberechtlichen Verstößen auf den P2P-Netzwerken, wie der unerlaubten Vervielfältigung und des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens gemäß §§ 16, 19a UrhG. Im Rahmen der Rückverfolgung des Internetanschlusses wird der Anschluss des Abgemahnten ermittelt, zu dessen Lasten nun die Vermutung gilt, für den Verstoß verantwortlich zu sein.

Rechtsanwalt Sarwari möchte für seine Mandantin einen Unterlassungs-, Schadens- sowie einen Aufwendungsersatzanspruch durchsetzen. Als "Vergleichsangebot" wird meist eine Summe von 650,00 EUR in Aussicht gestellt. Dieses Angebot wiederum ist an die Zahlung innerhalb der genannten Frist sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung geknüpft.

Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung

Abmahnungen sind ein bewährtes Mittel zur außergerichtlichen Verfolgung von Verstößen in den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Deshalb sollte Sie eine Abmahnung ernst nehmen. Es empfiehlt sich, möglichst zügig Rechtsrat  von Experten auf dem entsprechenden Gebiet einzuholen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten haben, schämen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren, selbst wenn es aufgrund eines pornografischen Titels im ersten Moment Überwindung kostet und unangenehmen erscheint. Wir handeln stets serviceorientiert und behandeln jeden Fall mit der nötigen Seriosität und Diskretion.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg profitiert bei der Verteidigung ihrer Mandanten von der langjährigen Erfahrung auf den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir freuen uns darauf,  Sie umfassend zu unterstützen und zu vertreten. 


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