Der Nutzer findet dort die gleichen Funktionen wie bislang auch. Lediglich das Angebot ist ein wenig geschrumpft. Und: Es wird etwas deutlicher auf die rechtlichen Gefahren für die Nutzer aufmerksam gemacht.
Für die deutschen Nutzer ändert sich nichts. Die Plattform ist höchst illegal und Nutzer riskieren Abmahnungen. Es handelt sich bei dem Angebot nicht um Streaming, sondern um Filesharing. Wer jedoch Filme im Netz weiterverteilt, ohne dafür über eine entsprechende Lizenz zu verfügen, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Mittlerweile sind ein Großteil der Filesharing Abmahnungen auf die Nutzung von vermeintlichen Streaming Plattformen wie Popcorn Time zurückzuführen.
Streaming ist nicht gleich Streaming
Beim reinen Streaming sind sich Juristen noch uneinig, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Bei Popcorn Time werden die urheberrechtlich geschützten Werke jedoch nicht nur vom Nutzer konsumiert, sondern gleichzeitig über Bittorrent hochgeladen und weiterverbreitet. Die Werke werden somit über eine Tauschbörse geteilt. Hier sind sich alle Juristen einig: Dieser Vorgang ist höchst illegal. Über die IP Adresse werden die Nutzer ausfindig gemacht und abgemahnt. Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern.
Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung
Auch wer die neuen Hinweise auf der Popcorn Time Seite übersieht, ist nicht vor einer Abmahnung gefeit. Auf das Wissen des Nutzers um die Illegalität seines Handelns kommt es hier nicht an. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht nämlich eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor.
Merke: Hinter dem Wort Streaming steckt manchmal auch Filesharing.
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