Waldorf Frommer: Abmahnung wegen „Mortdecai – Der Teilzeitgauner“

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen „Mortdecai – Der Teilzeitgauner“
20.02.2016159 Mal gelesen
Von Waldorf Frommer wegen Filesharing von dem Film „Mortdecai – Der Teilzeitgauner“ über eine Internet Tauschbörse abgemahnt worden und unsicher, was Sie tun sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke unterstützt Sie gerne.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Filesharing Abmahnungen unter anderem wegen dem Film ""Mortdecai - Der Teilzeitgauner"". Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Studiocanal GmbH, Neue Promenade 4, 10178 Berlin.

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung. Waldorf Frommer Rechtsanwälte zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu bringen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen wegen angeblichem Filesharing von dem Filmwerk "Mortdecai - Der Teilzeitgauner" über ein Filesharing Netzwerk ohne eine eingehende Prüfung zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unbedingt zu empfehlen, da Sie sich mit der Abgabe der verlangten strafbewehrten Unterlassungserklärung über viele Jahre hinweg binden. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form unzutreffend. Eine rechtliche Überprüfung Ihrer Abmahnung lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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