Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Codename U.N.C.L.E

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Codename U.N.C.L.E
30.01.2016151 Mal gelesen
Von Waldorf Frommer wegen Filesharing von Codename U.N.C.L.E über eine Tauschbörse abgemahnt worden und unsicher, wie Sie sich verhalten sollen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt verstärkt Filesharing Abmahnungen wegen der Agenten-Action-Komödie Codename U.N.C.L.E. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Waldorf Frommer zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,50 Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu bringen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen wegen angeblichem Filesharing von der Filmdatei "Codename U.N.C.L.E" über eine Tauschbörse im Internet ohne eine eingehende Prüfung zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung ist unbedingt zu empfehlen, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über viele Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht zutreffend. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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