Die FPS-Abmahnungen umfassen im Wesentlichen drei Komponenten: Eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die Aufforderung zur Zahlung eines beträchtlichen Geldbetrages sowie ein Auskunftsverlangen, das der Ermittlung des Lizenzschadensersatzanspruches dient.
Seien Sie vorsichtig: Bei Abmahnungen dieser Art ist werden fast immer empfindlich hohe Streitwerte zu Grunde gelegt, die zwischen 150.000 € - 250.000 € schwanken können und häufig zu hohen Folgekosten für Sie führen.
Vor allem bezüglich des von Ihnen geforderten Auskunftsverlangens ist große Vorsicht geboten! Wer hier aus Unwissenheit heraus unsachgemäß antwortet, kann später eine böse Überraschung erleben: Es droht ein empfindlich hoher Lizenzschadensersatz!
Bewahren Sie daher zunächst einmal Ruhe und nehmen Sie schnellstmöglich juristische Hilfe in Anspruch!
Mögliche Angriffspunkte einer Verteidigung:
Bei den abgemahnten Echtheitszertifikaten handelt es sich häufig nicht um Fälschungen, sondern um Originale aus verschiedenen Warenbeständen.
Außerdem sollte die Höhe der zugrunde liegenden Streitwerte in Frage gestellt werden. Zwar gibt es durchaus Gerichtsentscheidungen, die derartig hohe Streitwerte bestätigen, aber auch Fälle, in denen anders geurteilt wurde. So entschied das LG Frankfurt am Main, dass 30.000 Euro statt 150.000 Euro für die Berechnung der Kosten angemessen seien (Az. 2-03 O 196/10).
Es lohnt sich immer, FPS-Abmahnungen juristisch überprüfen zu lassen!
Wichtige Empfehlungen aus unserer Kanzlei:
Treten Sie nicht persönlich in Kontakt mit FPS - weder mündlich noch schriftlich
Unterschreiben Sie nichts - vor allen Dingen keine Unterlassungserklärung
Zahlen Sie vorerst nichts an FPS, ohne den Streitwert prüfen zu lassen
Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung
Was können wir für Sie tun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung von FPS bekommen haben, melden Sie sich bei uns! Da die momentane Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es auf den konkreten Einzelfall an, in dem die abgemahnten COAs verkauft wurden. Unser Team aus spezialisierten Anwälten überprüft Ihren Fall und berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren.
Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.