Notruf Abmahnung: Neuste Waldorf Frommer-Abmahnungen: Annabelle

Notruf Abmahnung: Neuste Waldorf Frommer-Abmahnungen: Annabelle
03.01.2016196 Mal gelesen
Derzeit hat die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer den Film "Annabelle" im Visier. Abgemahnt wird die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Filesharing auf einer Online-Tauschbörse.

Momentan sind Abmahnungen im Umlauf, in denen Waldorf Frommer diverse Internet-Anschlussinhaber wegen des unerlaubten öffentlichen Bereitstellens des US-amerikanischen Horrorfilms "Annabelle" aus dem Jahr 2014 auf Internet-Tauschbörsen abmahnt. Es handelt sich nicht um einen Download oder um Streaming des Films, sondern um dessen Upload und damit die illegale Verbreitung des Filmwerks.

Wegen der mutmaßlich begangenen Urheberrechtsverletzungen werden gegen die Abgemahnten Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie werden zum einen zur Zahlung eines Pauschalbetrages aufgefordert. Außerdem liegt dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben und an Waldorf Frommer zurückgeschickt werden soll.

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, in der Sie von Waldorf Frommer wegen Filesharing von "Annabelle" abgemahnt worden sind, ist unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich keinesfalls zu unüberlegten Handlungen hinreißen. Holen Sie sich schnellstmöglich juristische Unterstützung. Unsere Kanzlei ist 24 Stunden am Tag für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen. Lassen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer gesetzte Frist verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit hohen Kosten drohen kann!

Unsere Empfehlungen:

  • Melden Sie sich nicht persönlich bei Waldorf Frommer

  • Unterschreiben Sie nichts

  • Verwenden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet

  • Zahlen Sie nichts an Waldorf Frommer

  • Lassen Sie sich innerhalb der gesetzten Frist von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten

Selbst wenn Sie das Filesharing nicht persönlich begangen haben, trifft Sie dennoch eine Auskunftspflicht. Hier gilt es vor allem zu überlegen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf Ihr W-Lan hatte. Als Anschlussinhaber haften Sie nämlich nicht automatisch für über Ihren Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen. Immer dann, wenn Ihr Anschluss auch von anderen Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen.

Liegt weder eine Täter- noch eine Störerhaftung vor, kann die komplette Abmahnung zurückgewiesen werden. Und selbst, wenn Sie tatsächlich persönlich für das Filesharing verantwortlich sind, können die Forderungen aus der Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe häufig noch reduziert werden. Es lohnt sich also immer, Waldorf Frommer-Abmahnungen juristisch überprüfen zu lassen!

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten überprüft für Sie, ob Sie tatsächlich für den Vorwurf verantwortlich sind und ob die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist. Lassen Sie sich von uns umfassend und kompetent beraten. Wir sind immer für Sie da - auch an den Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen:089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.