Abmahnung Waldorf Frommer wegen Maze Runner

Abmahnung Waldorf Frommer wegen Maze Runner
21.12.2015116 Mal gelesen
Von Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing von Maze Runner über eine Tauschbörse im Netz abgemahnt worden und nicht sicher, was Sie tun sollen? Wir unterstützen Sie gerne gegen die Abmahnindustrie.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt verstärkt Filesharing Abmahnungen wegen dem Science-Fiktion Films Maze Runner. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main.

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Waldorf Frommer zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,50 Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu bringen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen wegen angeblichem Filesharing von Maze Runner über eine Tauschbörse ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung ist unbedingt zu empfehlen, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über viele Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht zutreffend. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot