Die abgemahnten Produkt-Keys stammen fast immer von chinesischen Zwischenhändlern, die die Lizenzschlüssel per E-Mail nach Europa schicken. Hierzulande werden sie dann meist auf eBay weiterverkauft. Mit den gehandelten Produkt-Keys können Microsoft-Produkte von Test- in Vollversionen freigeschaltet werden. Die Microsoft Corporation hält den Handel mit Lizenzschlüsseln für illegal und mahnt sowohl Urheber- als auch Markenrechtsverletzungen ab.
Seien Sie vorsichtig: Den Abmahnungen liegen fast immer empfindlich hohe Streitwerte von bis zu 250.000 Euro zugrunde. Das Kostenrisiko ist daher empfindlich hoch!
Falls auch Sie eine FPS-Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Bei den gehandelten Produkt-Keys handelt es sich meist nicht um Fälschungen, sondern um Originale, die einst Bestandteil offiziell verkaufter Microsoft-Softwareprodukte waren. Ob die Zerlegung eines derartigen Produkts in seine einzelnen Bestandteile und der anschließende Weiterverkauf aber tatsächlich rechtswidrig sind, bleibt abzuwarten.
Unsere Tipps:
- Treten Sie nicht persönlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - jede Information kann später gegen Sie verwendet werden
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Zahlen Sie vorerst nichts an FPS - ohne den zugrunde liegenden Streitwert juristisch prüfen zu lassen
- Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern holen Sie sich Hilfe von einem spezialisierten Anwalt
Was kann JusDirekt für Sie tun?
Unsere auf FPS-Abmahnungen spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren konkreten Fall und beraten Sie ausführlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen - auch am Wochenenden und an den Feiertagen!
Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen:089 / 37 41 85 32
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.