Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH bezüglich des Films „Gallows- Jede Schule hat ein Geheimnis“

Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH bezüglich des Films „Gallows- Jede Schule hat ein Geheimnis“
21.12.2015122 Mal gelesen
Weiderholt mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für ihre Auftraggeber vermeintliche Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss ab. Der Vorwurf lautet: Illegales öffentliches Zugänglichmachen eines geschützten Werkes. Die Forderung beträgt wie fast immer 815,00 EUR.

Was genau wird Ihnen vorgeworfen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen bezüglich Filesharings in großer Zahl. Wenn Sie also kürzlich eine Abmahnung dieser Kanzlei erhalten haben, sind Sie nicht allein. In diesem Fall lautet der konkrete Vorwurf: Der Horror-Film „Gallows- Jede Schule hat ein Geheimnis“ wurde über den Internetanschluss des Abgemahnten auf dem P2P-Netzwerk „bittorrent“ anderen Nutzern zu Download angeboten.

In den Massenabmahnungen, wird Ihnen textbausteinartig ein Verstoß gegen §§19a und 16 UrhG zur Last gelegt, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie dem Verbot der Vervielfältigung:

  • §19a UrhG Recht der öffentlichen Zugänglichmachung:

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

  • §16 UhrG Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

Dieses Recht steht nur dem Rechteinhaber, hier also der Warner Bros. Entertainment GmbH zu. Erfolgt der Upload bzw. das Angebot an andere Nutzer der Tauschbörse ohne die Einwilligung des Rechteinhabers, ist dies als rechtswidrig anzusehen. Auf Portalen wie Bittorrent oder μTorrent erfolgt ein Upload grundsätzlich ohne die Einwilligung der Rechteinhaber. Mit dem Abschluss des Downloads tritt zudem die Vervielfältigung des Werkes ein, die ebenfalls dem Rechteinhaber vorbehalten ist.

Serienabmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer folgen meist dem gleichen Aufbauschema:

  1. Der Mandant sowie das Werk, dessen Upload gerügt wird, werden genannt
  2. Der ermittelte Verstoß sowie das Ermittlungsverfahren werden konkretisiert
  3. Die rechtlichen Konsequenzen werden erläutert (§§19a, 16 UrhG)
  4. Die Ansprüche, die geltend gemacht werden sollen, werden aufgezählt
  5. Die geforderte Zahlungshöhe wird „errechnet“ und eine Frist gesetzt

In das vorgefertigte Abmahnschreiben wird sodann Ihr Name sowie der Zeitpunkt des über Ihren Internetanschluss ermittelten Verstoßes eingefügt. Im Anhang finden Sie dann stets eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, die Sie innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden sollen. Der enorme Umfang der Abmahnschreiben durch Waldorf Frommer kommt einerseits durch die Größe der Kanzlei sowie der Vielzahl prominenter Mandanten zustande. Unter ihnen finden sich bspw.:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • EMI Music Germany GmbH

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten und Sie benötigen Hilfe?

Ganz im Sinne des abgemahnten Filmtitels, beschreibt die englische Redewendung „Cheating the Gallows“ den Vorgang, den „Kopf aus der Schlinge zu ziehen“. So in etwa kann sich eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sie anfühlen. Denn die Empfänger einer Abmahnung sind häufig überrascht, da sie entweder den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben oder die Zahlungsforderung sehr hoch angesetzt ist.

Zwar gilt es, die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ernst zu nehmen, zumal sie keinen Betrugsversuch oder Ähnliches darstellen. Auch sind die genannten Fristen einzuhalten, da andernfalls eine einstweilige Verfügung gegen Sie droht, die wiederum mit weiteren Kosten verbunden wäre

Ein wahrer Horror-Film ist der Erhalt einer Abmahnung für Sie als Empfänger dann aber doch nicht, solange Sie einige grundlegende Dinge beachten. Zunächst einmal: Bleiben Sie ruhig und zahlen Sie den veranschlagten Betrag nicht voreilig. Dieser ist aus unserer Sicht häufig zu hoch angesetzt und kann mit professioneller Hilfe gesenkt werden. Zudem raten wir von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ab, da diese meist mit weitreichenden Haftungsrisiken für Sie verbunden ist. Auch Unterlassungserklärungen aus dem Internet können diese Risiken innehaben. Hier ist es am sinnvollsten eine eigene, auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung mit einem Anwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts auszuarbeiten

Wir empfehlen: Wehren Sie sich gegen die Abmahnung mit rechtlichen Mitteln! Hierbei können wir Sie gerne unterstützen. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling vertritt bundesweit Abgemahnte auf dem Gebiet des Urheberrechts sehr serviceorientiert und erfolgreich Gehen Sie den ersten Schritt zur Verteidigung ihrer Abmahnung und kontaktieren Sie uns für unser kostenloses Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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