Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt ab – Annabelle!

Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt ab – Annabelle!
21.12.2015153 Mal gelesen
Ist auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert, in der Sie von Waldorf Frommer wegen Filesharings des Horrorfilms "Annabelle" in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt worden sind? Dann setzen Sie sich möglichst schnell mit uns in Verbindung! Unsere Kanzlei ist 24 Stunden am Tag für Sie da!

Die Rechte des Filmwerks aus dem Jahr 2014 liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH. Aufgrund des mutmaßlichen Filesharings auf einer Online-Tauschbörse werden die abgemahnten Internet-Anschlussinhaber zur Zahlung eines Pauschalbetrages aufgefordert. Dieser wird aufgrund der Kosten der Rechtsverfolgung und der vermeintlichen Schadensersatzansprüche in Rechnung gestellt. Außerdem liegt dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben an Waldorf Frommer zurückgeschickt werden soll.

Haben auch Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten?

Dann bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu überstürzten Handlungen hinreißen! Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft die dem Abmahnschreiben beiligende Unterlassungserklärung, an die Sie auf lange Zeit gebunden sind. Zahlen Sie auch nichts an Waldorf Frommer und melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite.

Unser Rat: Akzeptieren Sie nicht einfach die geltend gemachten Forderungen, sondern lassen Sie diese durch einen spezialisierten Anwalt prüfen! Bleiben Sie auf keinen Fall untätig - ansonsten kann Ihnen ein teures einstweiliges Verfügunsverfahren drohen!

Immer dann, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen. Als Internet-Anschlussinhaber haften Sie nicht zwangsläufig für Verletzungen Dritter wie Familienmitglieder, Besucher, Kinder, Verwandte oder WG-Mitbewohner! Dies hat die sogenannte BearShare-Entscheidung untermauert, die gezeigt hat, dass ein Anschlussinhaber nicht für das Filesharing von volljährigen Familienangehörigen haften muss (BGH I ZR 169/12 - BearShare). Und auch bei Volljährigkeit haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er seine Familienangehörigen nicht darüber belehrt hat, kein Filesharing über seinen Anschluss vorzunehmen (BGH, I ZR 74/12 - Morpheus).

Aber auch dann, wenn Sie die Datei "Annabelle" tatsächlich in eigener Person heruntergeladen haben, können die Forderungen aus der Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe in der Regel reduziert werden!

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, in der Sie von Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "Annabelle" abgemahnt werden,nehmen Sie schnellstmöglich fachliche Hilfe in Anspruch! Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Wir überprüfen für Sie schnell und unkompliziert, ob die Abmahnung gegen Sie wirklich berechtigt ist und ob Sie für den Vorwurf persönlich verantwortlich sind. Falls ja werden wir versuchen, die Forderungen der Abmahnung für Sie zu minimieren!

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.