Notruf Abmahnung: FPS-Berechtigungsanfragen wegen mutmaßlich illegaler Firmensoftware

Notruf Abmahnung: FPS-Berechtigungsanfragen wegen mutmaßlich illegaler Firmensoftware
13.12.2015261 Mal gelesen
Aktuell sind Berechtigungsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei FPS im Umlauf: Man habe fundierte Hinweise darauf, dass auf Firmenrechnern gefälschte Microsoft-Softwarelizenzen verwendet würden. Wenn auch Sie ein derartiges Schreiben erhalten haben, melden Sie sich schnellstmöglich in unserer Kanzlei!

Derzeit verschickt FPS im Namen von Microsoft jede Menge Abmahnungen an Internet-Händler wegen des mutmaßlich illegalen Handels mit Lizenzschlüsseln oder angeblich gefälschten Echtheitszertifikaten. In diesen Abmahnungen werden immer auch Auskünfte darüber verlangt, wer derartige Produkte gekauft hat.

Auf diese Weise gelangen FPS und Microsoft in den Besitz von Daten von Unternehmen und Personen, die nach Rechtsauffassung von Microsoft rechtswidrig Software auf Firmencomputern einsetzen - unter Umständen auch an Ihre Daten.

So kann es zu einer sogenannten Berechtigungsanfrage kommen, in der Sie zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Zwar werden noch keine Kosten von Ihnen verlangt, wohl aber eine detaillierte Auskunft!

Unsere dringende Empfehlung: Seien Sie vorsichtig mit den verlangten Auskünften! Meist dienen diese als Grundlage für die Berechnung von Folgekosten. In einigen Fällen wurden in der Folge teils Rechnungen auf der Basis von 200.000 Euro gestellt! Treten Sie daher weder mündlich noch schriftlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS, sondern wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt!

Folgendes sollten Sie wissen: Berechtigungsanfragen werden meistens dann verschickt, wenn der Rechtsinhaber selbst noch nicht endgültig von der Schutzrechtsverletzung überzeugt ist und noch nicht genügend Beweise vorliegen hat. Es handelt sich hier also um den Versuch, weitergehende Informationen von Ihnen zu bekommen.

Nehmen Sie juristische Hilfe in Anspruch: Wenn Sie nicht auf die Berechtigungsanfrage reagieren, kann unter Umständen eine einstweilige Verfügung gegen Sie verhängt werden, in deren Zuge auch Firmencomputer beschlagnahmt werden können. Melden Sie sich daher umgehend bei uns, damit wir ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten können!

Wie kann JusDirekt Ihnen helfen?

Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage von FPS bekommen haben, melden Sie sich bei uns! Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.