Rechtsanwalt Dr. Müsse mahnt im Auftrag von Ralf Roletschek Lichtbildwerke ab

Rechtsanwalt Dr. Müsse mahnt im Auftrag von Ralf Roletschek Lichtbildwerke ab
10.12.2015185 Mal gelesen
Aktuell versendet die Kanzlei Dr. Müsse im Auftrag von Ralf Roletschek Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.

Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Müsse wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Dr. Müsse von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird mit 480,20 EUR beziffert. Den Schadensersatzanspruch berechnet Rechtsanwalt Dr. Müsse auf Grundlage einer fiktiven Lizenzgebühr.

Was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe - auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:

  1. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  2. Rufen Sie nicht bei den abmahnenden Rechtsanwälten an - geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvollen Informationen preis.
  3. Leisten Sie nicht unberaten die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
  4. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen!

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Sofern Sie Ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch beantworten wissen wollen, rufen Sie gerne bei uns an.

Hotline für erste Hilfe bei Abmahnungen: 030 206 436 810 - bundesweit - 24 Stunden erreichbar

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Zunächst ist bereits fraglich, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Und wenn ja, in welchem Umfang diese Verpflichtungserklärung abzugeben ist. Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Dr. Müsse vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Wir raten in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüchen greift, soweit dessen Voraussetzungen - keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung - vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Danach ist es der Kanzlei Dr. Müsse nicht erlaubt, für den Unterlassungsanspruch einen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR anzusetzen.

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die von den abmahnenden Anwälten als Berechnungsgrundlage herangezogene Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung) als Anwendungsbeispiel für die Lizenzanalogie taugt. Gegen die Anwendung der MFM-Empfehlung als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Vergütung bestehen beispielsweise nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urt. v. 2.9.2009 - Az. 5 U 8/08) grundsätzliche Bedenken, da diese lediglich die einseitigen Vergütungsvorstellungen eines Interessenverbandes der Fotografen darstellen.

Auch das Landgericht Berlin hat in einer jüngeren Entscheidung der pauschalen Anwendbarkeit der der MFM-Tabellen eine Absage erteilt. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Zahlungsansprüche überzogen sind und eine Rechtsverteidigung erfolgreich sein kann. Sprechen Sie uns hierauf an!

  • Mehr Informationen rund zu einer Abmahnung wegen der Verwendung von Bildmaterial erhalten Sie hier.
  • Mehr Informationen zu unsrer Kanzlei finden Sie hier.
 

Haben Sie auch eine Abmahnung vom Rechtsanwalt Dr. Müsse erhalten?

Sofern auch Sie mit einem gerichtlichen Verfahren wegen Forderungen aus einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in Bilder Klagen. Wir vertreten bundesweit.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
  • Wir rufen Sie gerne zurück - wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind auf Anfrage aber ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
  • Wir geben Ihnen eine Abschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.

Unsere S.O.S. Hotline 030/206 436 810
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