Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen im Auftrag von Microsoft wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate

Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen im Auftrag von Microsoft wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate
07.12.2015189 Mal gelesen
Microsoft verfolgt äußerst konsequent den Verkauf vermeintlich gefälschter Echtheitszertifikate (COAs). Durch die Kanzlei FPS werden diverse Onlinehändler abgemahnt und zivilrechtlich auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Erstattung von Anwaltskosten in Anspruch genommen.

Nach Auffassung der Kanzlei FPS Rechtsanwälte werden durch den Verkauf der angeblich gefälschten Echtheitszertifikate Urheber- und Markenrechte der Firma Microsoft verletzt.

Die Abmahnungen bestehen im Wesentlichen aus drei Forderungen: Die Forderung zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Aufforderung zur Leistung eines hohen Geldbetrages sowie ein Auskunftsverlangen, das zur Ermittlung des Lizenzschadensersatzanspruchs herangezogen wird.

Vorsicht: Bei Abmahnungen dieser Art liegen häufig empfindlich hohe Streitwerte zu Grunde, die zwischen 150.000 € - 250.000 € schwanken und zu hohen Folgekosten führen!

Unser Tipp: Melden Sie sich unverzüglich bei einem auf FPS-Abmahnungen spezialisierten Anwalt! Es drohen hohe Schadenersatzforderungen!

Mögliche Angriffspunkte einer Verteidigung: Zunächst einmal handelt es sich bei den abgemahnten COAs nicht um Fälschungen sondern um Originale aus unterschiedlichen Warenbeständen. Auch ist der zugrunde liegende empfindlich hohe Streitwert zu hinterfragen. Es gibt zwar Gerichtsentscheidungen, die derartige Streitwerte bestätigen. Andererseits hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass 30.000 Euro und nicht 150.000 Euro für die Kostenberechnung anzusetzen sind (Az. 2-03 O 196/10). Eine Überprüfung der komplexen Angelegenheit durch einen erfahrenen Anwalt lohnt sich daher immer!

Unsere Rechtstipps:

  • Treten Sie nicht persönlich in Kontakt mit FPS - weder mündlich noch schriftlich. Jede Information kann später gegen Sie verwendet werden! Wenn Sie aus Unwissenheit unsachgemäß antworten, kann später ein empfindlich hoher Lizenzschadensersatz ermittelt werden!
  • Zahlen Sie vorerst nichts an FPS, ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen!
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern setzen Sie sich rechtzeitig mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung!

Was können unsere Anwälte für Sie tun?

Da die momentane Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es immer auf den ganz persönlichen Einzelfall an. Unser Team aus spezialisierten Anwälten führt bereits eine Vielzahl derartiger Mandate und wird Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Wir helfen Ihnen weiter!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.