Notruf Abmahnung: Microsoft-Abmahnungen durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate

Notruf Abmahnung: Microsoft-Abmahnungen durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate
05.12.2015157 Mal gelesen
Abmahnungen sind im digitalen Zeitalter weit verbreitet. Derzeit sind unter anderem auch etliche Abmahnungen der Rechtsanwälte FPS im Umlauf, die Internet-Händler im Namen von Microsoft wegen vermeintlich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificat of Authenticity = COA) abmahnen.

Derartige FPS- Abmahnschreiben bestehen im Wesentlichen aus drei Forderungen: Die Forderung zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Aufforderung zur Leistung eines hohen Geldbetrages sowie ein Auskunftsverlangen, das zur Ermittlung des Lizenzschadensersatzanspruchs herangezogen werden soll.

Seien Sie vorsichtig! Bei Abmahnungen dieser Art liegen häufig empfindlich hohe Streitwerte zu Grunde, die zwischen 150.000 € - 250.000 € schwanken und zu sehr hohen Folgekosten führen können!

Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Melden Sie sich unverzüglich bei einem auf FPS-Abmahnungen spezialisierten Anwalt. Wir führen bereits eine Vielzahl derartiger Mandate!

Mögliche Angriffspunkte: Bei den abgemahnten Zertifikaten handelt es sich meistens nicht um Fälschungen, sondern um Originale aus unterschiedlichen Warenbeständen, meist Hardwarehersteller. Auch die zugrunde liegenden Streitwerte sind in ihrer Höhe zu hinterfragen. Zwar bestätigen einige Gerichtsentscheidungen derartige Streitwerte, es gibt aber durchaus auch Fälle, in denen anders geurteilt wurde. So hat beispielsweise das LG Frankfurt am Main entschieden, dass 30.000 Euro und nicht 150.000 Euro für die Kostenberechnung anzusetzen sind (Az. 2-03 O 196/10).

Eine Überprüfung der komplexen Angelegenheit durch einen erfahrenen Anwalt lohnt sich immer!

Unsere Rechtstipps:

  • Seien Sie besonders vorsichtig mit dem sogenannten Auskunftsverlangen: Wenn Sie hier aus Unwissenheit unsachgemäß antworten, kann später ein empfindlich hoher Lizenzschadensersatz berechnet werden!
  • Treten Sie niemals persönlich in Kontakt mit FPS - weder mündlich noch schriftlich. Jede Information kann später gegen Sie verwendet werden!
  • Zahlen Sie vorerst nichts an FPS, ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen!
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern setzen Sie sich rechtzeitig mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung!

Was können unsere Anwälte für Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von FPS bekommen haben, rufen Sie uns umgehend an - auch am Wochenende oder an Feiertagen. Da die momentane Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es immer auf Ihren ganz persönlichen Fall an. Unser Team aus spezialisierten Anwälten wird Sie umfassend beraten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Wir helfen Ihnen!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.