Notruf Abmahnung: Schnelle Verteidigung gegen Waldorf Frommer wegen: Der Hobbit – Die Schlacht der Fünf Heere

Notruf Abmahnung: Schnelle Verteidigung gegen Waldorf Frommer wegen: Der Hobbit – Die Schlacht der Fünf Heere
03.12.2015138 Mal gelesen
Aktuell sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Umlauf, die den letzten Teil der Fantasy-Trilogie von Peter Jackson "Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere" zum Gegenstand haben. Abgemahnt wird das unerlaubte Filesharing des Films auf einer Online-Tauschbörse.

Waldorf Frommer ist eine auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Im aktuellen Fall werden diverse Internet-Anschlussinhaber im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt, über ihren Anschluss den Film "Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere" - illegal hochgeladen und somit auch Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Durch ein derartiges Filesharing haben die Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen, aus der sich nun rechtliche Konsequenzen ergeben. Zum einen wird eine Schadenspauschale in Höhe von 815 € gefordert, zum anderen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Falls auch Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung in Ihrem Briefkasten gefunden haben, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu überstürzten Handlungen hinreißen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist häufig sehr weit gefasst und bindet sie in der Regel langfristig. Zahlen Sie auch nichts an Waldorf Frommer und melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite.

Unsere EmpfehlungLassen Sie die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen zunächst durch einen spezialisierten Anwalt prüfen!

Im Rahmen der Prüfung wird ermittelt, ob eine sogenannte Täter- oder Störerhaftung vorliegt. Immer dann, wenn Ihr Anschluss noch von weiteren Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen für Sie. So haften Sie als Anschlussinhaber bei ausreichender Belehrung nicht zwangsläufig auch für Verletzungen Dritter. Aber auch dann, wenn Sie das Filesharing tatsächlich selbst vorgenommen haben oder kein Nachweis für Ihre Unschuld vorliegt, können die Forderungen aus der Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe häufig noch reduziert werden.

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Unsere auf Waldorf Frommer spezialisierten Anwälte überprüfen zunächst, ob die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist. Falls ja, werden wir versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung für Sie zu reduzieren! Da die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen in der Regel sehr kurz sind, zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen anzurufen!

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.