Notruf Abmahnung: Aufgepasst bei Filesharing-Abmahnungen – Nutzungsrechte klären!

Notruf Abmahnung: Aufgepasst bei Filesharing-Abmahnungen – Nutzungsrechte  klären!
12.11.2015166 Mal gelesen
Augen auf bei Filesharing-Abmahnungen: Unter den Abmahnern verbergen sich immer häufiger schwarze Schafe, die selbst nicht die vollen Nutzungsrechte besitzen.

Das Abmahnen von Filesharing im Internet boomt. Massenhaft versenden Anwaltskanzleien Abmahnungen im Auftrag von Rechteinhabern der Software-, Musik- und Filmindustrie. Doch wer das gefürchtete Schreiben im Briefkasten findet, muss nicht gleich in Panik verfallen: Unter den Abmahnern verstecken sich immer häufiger schwarze Schafe, die selbst nur beschränkte Nutzungsrechte besitzen. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung daher unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen!

Erst kürzlich hat das LG Mannheim eine brisante Entscheidung zu einem Fall getroffen, in dem ein Softwareunternehmen einen Anschlussinhaber wegen Filesharing einer geschützten Simulationssoftware abgemahnt hatte. Das abmahnende Unternehmen hatte 2013 vom Hersteller der Software eine Lizenz für den Vertrieb erhalten - allerdings nur für den Vertrieb in physischen Schachteln, nicht für den digitalen Vertrieb. Dieses digitale Nutzungsrecht wäre aber notwendig gewesen, um Ansprüche aus dem Filesharing geltend zu machen. Die Abmahnung gegen den Anschlussinhaber war somit völlig unberechtigt! (Beschluss vom 18.05.2015, Az. 7 O 81/15).

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung im Briefkasten haben, zögern Sie nicht, sondern setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Prüfung die beiliegende Unterlassungserklärung. Wie obiger Fall zeigt, sind Abmahner längst nicht immer berechtigt, Ansprüche aus dem Filesharing geltend zu machen. 

Dennoch: Eile ist geboten! Lassen Sie keine Fristen verstreichen, denn sonst kann eine einstweilige Verfügung drohen - mit empfindlichen wirtschaftlichen Einbußen!

Unsere Tipps:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an und geben Sie keinerlei schriftliche Erklärung ab

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beiliegende Unterlassungserklärung

  • Geben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung ab, ohne anwaltliche Rücksprache

  • Zahlen Sie nichts

Was tun wir für Sie?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten - täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Sie möchten schnell und diskret Dokumente zur Überprüfung vorlegen? Kein Problem. Laden Sie hier einfach Ihre Dokumente hoch. Die Spezialisten von JusDirekt kümmern sich umgehend um Ihr Anliegen und rufen Sie nach Prüfung zurück.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.