Erfolg vor AG Leipzig, Filesharing Klage von Rasch wird abgewiesen

Erfolg vor AG Leipzig, Filesharing Klage von Rasch wird abgewiesen
27.10.2015273 Mal gelesen
Das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 20. Oktober 2015, Az: 115 C 1375/15 - nicht rechtskräftig) hat eine Klage wegen eines Beweisverwertungsverbots bei der Auskunft der IP Adresse abgewiesen.

In der Sache ging es um Ansprüche aus einer im Jahr 2011 stattgefundenen Rechtsverletzung wegen illegalen Filesharing des Musikalbums "Beyond Hell / Above Heaven" der Musikgruppe Volbeat.

Die Kanzlei Rasch mahnte die Rechtsverletzung für Universal Music GmbH gegenüber dem von unser Kanzlei  vertretenen Anschlussinhaber zunächst ab und klagten die Zahlungsansprüche im Jahre 2015 ein.

Der Abmahnung und Klage vorangegangene Auskunftsbeschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erging durch das LG Köln gegenüber der Deutschen Telekom AG. Der Anschlussinhaber hat jedoch einen Vertrag mit 1&1, so dass die Auskunft der Anschlussinhaberdaten (Name und Adresse) durch die 1&1 Internet AG erfolgte. Dies geschah jedoch unter Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie das AG Leipzig in seiner Urteilsbegründung hinwies:

"Soweit Netzbetreiber und Endkundenanbieter bei Internetanschlüssen nicht identisch sind, ist am Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG der allein als Vertragspartner des Anschlussinhabers in Erscheinung tretende, sogenannte Reseller zu beteiligen. Unter Verstoß dagegen erlangte Auskünfte über Namen und Anschrift des Anschlussinhabers unterliegen einem Beweisverwertungsverbot (LG Frankenthal, Urt. v. 11.08.2015, Az.: 6 U 55/15: AG Koblenz, Urt. v. 09.01.2015, Az.: 411 C 250/14)"  

AG Leipzig, Urteil vom 20.10.2015, Az.: 115 C 1375/15

Das Leipziger Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung des AG Koblenz und des LG Frankenthal, welche dies bereits zuvor schon so entschieden haben.

Da damit die Feststellung, dass der Beklagte (Anschlussinhaber) als Täter oder Störer gilt, nicht mehr besteht, wurde die Klage abgewiesen.

Gern stehen wir im Rahmen einer Vertretung oder einer individuellen persönlichen Erstberatung zur Verfügung.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt