Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Fantastic Four

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Fantastic Four
23.10.2015138 Mal gelesen
Sind Sie von Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing abgemahnt worden und unsicher, was Sie tun sollen? Rechtsanwalt Christian Solmecke hilft.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wegen Filesharings ab. Aktuell verschickt Waldorf Frommer Filesharing Abmahnungen wegen dem Film Fantastic Four. Rechteinhaber ist dabei die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München.

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu bringen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung ist ratsam, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über viele Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht zutreffend. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8109 97 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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