Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen "Magic Mike XXL"

Abmahnung Filesharing
21.10.2015153 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnunge wegen der illegalen Verbretung des Films "Magic Mike XXL" über Filesharing-Tauschbörsen aus.

Der Film "Magic Mike XXL" startete am 23. Juli 2015 in den deutschen Kinos und wird inzwischen auch zahlreich in Tauschbörsen zum Download angeboten.

Worum geht es in der Abmahnung?

Der Empfänger der Abmahnung sieht sich dem Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesetzt, dass über seinen Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot erfolgt sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in Ihrem Abmahnschreiben davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber den Film selbst unerlaubt über seinen Internetanschluss zum Download angeboten hat. Diese Annahme trifft aber häufig nicht zu da sich die Urheberrechtsverletzung nur "bis zur Haustür" des Anschlussinhabers zurückverfolgen lässt. Wer tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, kann von der Kanzlei Waldorf Frommer daher nicht festgestellt werden.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

 Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber innerhalb einer kurzen Frist zur  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Daneben soll der Abmahnungsempfänger Schadensersat und Rechtsverfolgungskosten bezahlen.


Müssen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt werden?

Diese Frag kann immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Dies gilt sowohl für die Frage, ob die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss als auch im Hinblick auf die geltend gemachten Zahlungsansprüche.

Häufig können die geltend gemachten Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden etwa wenn neben dem Anschlussinhaber auch andere Personen den Internetanschluss benutzen konnten (Familienangehörige, Mitbewohner, Besucher)

Aber auch dann, wenn sich eine Haftung des Anschlussinhabers nicht ausschließen lässt, können die geforderten Beträge häufig deutlich reduziert werden. Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, sich individuell und umfassend anwaltlich beraten zu lassen.


Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Formulierungen enthält.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax an 0711/25383785 zukommen lassen. 

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.