Waldorf Frommer | Abmahnung für den Film "Paddington" | Keine Zahlung & keine Unterschrift! Wir helfen bundesweit.

Waldorf Frommer | Abmahnung für den Film "Paddington" | Keine Zahlung & keine Unterschrift! Wir helfen bundesweit.
17.10.2015160 Mal gelesen
Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Zahlen und unterschreiben Sie nichts, bevor das Bestehen einer Haftung nicht eingehend geprüft wurde. Nehmen Sie unsere kostenfreie, telefonische Erstberatung in Anspruch.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist vielen Internetnutzern und Anwaltskollegen als eine Kanzlei bekannt, die massenhaft Abmahnungen verschickt, da sie sich auf das Gebiet der Urheberrechtsverletzung (vor allem an Filmen) spezialisiert hat. Auch der Film mit dem niedlichen Bären ("Paddington") ist nunmehr von der Abmahnwelle betroffen. Im Auftrag der Firma Studiocanal GmbH aus Berlin, die die alleinigen Rechte an dem Film "Paddington" hält, geht Waldorf Frommer nun gegen zahlreiche Inhaber eines Internetanschlusses vor.

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film "Paddington" illegal in eine Tauschbörse hochgeladen und somit dort zum Tausch angeboten zu haben.

Was wird in der Waldorf Frommer Abmahnung gefordert?

Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Die Unterlassungserklärung ist der Waldorf-Frommer-Abmahnung in der Regel als Muster beigefügt und ist als Schuldeingeständnis formuliert. Es wird daher dringend empfohlen, die Erklärung jedenfalls in der gewünschten Form nicht oder nur nach anwaltlichem Rat abzugeben. Denn die Abgabe eines Schuldeingeständnisses zieht eine Pflicht zur Zahlung eines Schadensersatzes nach sich. 

Abmahnung einfach ignorieren?

Die Abmahnung einfach zu ignorieren, das ist auch kein guter Rat. Denn eine Abmahnung ist regelmäßig ein Versuch, eine rechtliche Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Eine Nichtabgabe der gewünschten Erklärung bei einer eventuell berechtigten Forderung bietet dem Abmahner die Basis zur Einreichung einer Klage. Da die Streitwerte bei Filesharing-Fällen und dementsprechend auch die Anwalts- und Gerichtskosten, sehr hoch sein können, ist hier Vorsicht geboten.

Wer eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhält, sollte nach Möglichkeit nicht selbst darauf reagieren. Denn oft machen juristische Laien Fehler, die einem Anwalt nicht passieren. Da eine Waldorf-Frommer-Abmahnung in der Regel eine sehr kurze Frist enthält, ist es ratsam, sich sofort nach Erhalt einer solchen Abmahnung mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen.

Haftung für die behauptete Urheberrechtsverletzung

In der Regel besteht die Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem der Upload ausging, als Täter oder Störer in Frage kommt und haftet. Als Störer haftet er zumindest, wenn er in irgendeiner Weise an dem Upload beteiligt war, etwa, wenn er sein WLAN nicht ausreichend gesichert hat oder wenn er Dritten seinen Anschluss bewusst für derartige Aktionen zur Verfügung gestellt hatte. In bestimmten Fällen kann diese Vermutung der Täterschaft jedoch widerlegt werden.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.