Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Fack Ju Göhte“

Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Fack Ju Göhte“
15.09.2015147 Mal gelesen
Sind Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München abgemahnt worden wegen Filesharing bei dem Film „Fack Ju Göhte“ und unschlüssig, was Sie tun sollen? Sehen Sie hierzu unser Video:

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wegen Filesharings ab. Neuerdings werden Abmahnungen wegen den Kinofilmen "Fack Ju Göhte 1" und "Fack Ju Göhte 2" verschickt. Rechteinhaber ist dabei die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6; 80802 München.

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu bewegen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung ist unbedingt empfehlenswert, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht richtig. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8167 54 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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